Eigentlich ist die Wahl der Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums durch den Bundestag nur eine Formsache. Die Fraktionen bestimmen Kandidaten aus den Reihen ihrer Mitglieder, die in der Legislatur die Arbeit der bundesdeutschen Geheimdienste kontrollieren sollen. Und das Plenum wählt sie dann – wenn mindestens die Hälfte aller Abgeordneten dafür ist.
Der umstrittene AfD-Kandidat fiel bei der heutigen Wahl durch. Er bekam nur 210 Stimmen, 355 hätte er gebraucht. Der Grund für die Kontroverse um den Berliner Oberstaatsanwalt Roman Johannes Reusch: Wie wir gestern in unserer Vorstellung aller PKGr-Kandidaten bereits beschrieben haben, geriet der Rechtspopulist in die Schlagzeilen, da er zum Leiter der Abteilung „Einlieferung und Auslieferung ausländischer Straftäter“ der Generalstaatsanwaltschaft Berlin ernannt wurde. Zuvor, bereits im Jahr 2007, gab er dem Spiegel ein Interview, in dem er mit fremdenfeindlichen Äußerungen auffiel. Die taz hat weitere Informationen über Reusch gesammelt und zusammengetragen.
